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Wasserschaden am Boden: Wer zahlt? Hausrat oder Gebäudeversicherung?

  • Autorenbild: Engin Secgin
    Engin Secgin
  • 20. Mai
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. Mai


Ein Wasserschaden in der eigenen Wohnung oder im Haus ist schon ärgerlich genug. Richtig kompliziert wird es jedoch, wenn die Frage im Raum steht: Wer zahlt? Besonders bei modernen Bodenbelägen wie Design-Vinyl kommt es regelmäßig zu Diskussionen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung.


In diesem Beitrag zeige ich anhand eines konkreten Falles aus der Praxis, worauf es ankommt und warum es sich lohnen kann, Hausrat- und Gebäudeversicherung beim selben Anbieter zu bündeln.


Praxisfall: Designboden auf Parkett – Streitpunkt bei der Regulierung

Ein Kunde hatte in seiner selbstgenutzten Doppelhaushälfte einen hochwertigen, strukturierten Vinyl-Designboden vollflächig auf den ursprünglichen Parkettboden verkleben lassen. Durch einen Wasserschaden wurden beide Bodenschichten beschädigt.


Die Schadensmeldung verlief zunächst nicht problemlos. Der Versicherer entschied:„Trotz vollflächiger Verklebung handelt es sich um Hausrat.“ Als Begründung wurde angegeben, dass der Boden nachträglich über dem ursprünglichen Belag eingebracht wurde und deshalb nicht als fester Gebäudebestandteil gewertet werde. Obwohl der Kunde Eigentümer ist und der Boden fest verklebt eingebracht wurde, wurde er nicht als Teil des Gebäudes eingestuft, sondern als beweglicher Einbau.


Auch nachträglich verlegte Böden können zum Gebäude gehören

Die Annahme, dass nachträglich eingebrachte Böden automatisch zum Hausrat zählen, ist zu pauschal. Entscheidend ist vielmehr eine Kombination verschiedener Faktoren:


  • Wer hat den Boden eingebracht?

  • Wie wurde er verarbeitet – lose oder fest verklebt?

  • Ist der Boden baulich mit dem Gebäude verbunden oder ohne größeren Aufwand wieder entfernbar?

  • Wurde der Boden für den dauerhaften Verbleib eingebaut?


Ein nachträglich vom Eigentümer eingebauter, vollflächig verklebter Boden kann sehr wohl als Bestandteil des Gebäudes gelten. Die Praxis zeigt jedoch, dass Versicherer solche Fälle unterschiedlich bewerten. Genau hier entsteht im Schadenfall häufig Klärungsbedarf.


Warum eine einheitliche Versicherungslösung sinnvoll ist

Im oben geschilderten Fall hatte der Kunde Glück. Sowohl die Gebäude- als auch die Hausratversicherung waren beim gleichen Anbieter abgeschlossen. Die Regulierung konnte dadurch intern abgestimmt werden. Ein unnötiger Konflikt zwischen zwei Gesellschaften wurde vermieden.


Mein Tipp für Privathaushalte: Versicherungen bündeln

Gerade für Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen, lohnt sich ein sogenannter Bündelvertrag. Dabei werden mehrere Versicherungen in einem Vertrag zusammengefasst, zum Beispiel:

WohngebäudeversicherungHausratversicherungPrivathaftpflichtversicherungoptional Glas- oder Elementarversicherung


Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Ein AnsprechpartnerEine Vertragsnummer

  • Eine Abbuchung

  • Übersichtlichere Verwaltung

  • Oft günstigere Beiträge durch Paketkonditionen

  • Reibungslosere Abwicklung im Schadenfall


Was gilt bei vermieteten Immobilien oder Hausverwaltungen?

Für Hausverwaltungen oder vermietete Objekte ist ein Bündelvertrag meist nicht möglich oder sinnvoll. Hier greifen andere Absicherungsmodelle, da die Interessenlage eine andere ist.


Wenn allerdings ein Mieter einen Bodenbelag einbringt, ist die Zuordnung eindeutig. Auch wenn der Boden verklebt wurde, zählt er zum persönlichen Eigentum des Mieters und somit zum Hausrat. Der Mieter ist in diesem Fall selbst für die Absicherung über seine Hausratversicherung verantwortlich. Die Gebäudeversicherung des Vermieters greift hier nicht.


Was zählt zur Gebäudeversicherung und was zum Hausrat? Eine Übersicht

Gegenstand

Gebäudeversicherung

Hausratversicherung

Estrich

Ja

Nein

Bauzeitlich eingebrachtes Parkett

Ja

Nein

Nachträglich verlegter Designboden (verklebt)

Je nach Bewertung

Meist ja

Klick-Laminat, lose Beläge

Nein

Ja

Möbel, Teppiche, Geräte

Nein

Ja

Fazit

Moderne Bodenbeläge wie Design-Vinyl werfen im Schadenfall oft Fragen auf. Auch fest verklebte Beläge können je nach Einbausituation entweder dem Gebäude oder dem Hausrat zugeordnet werden. Eine pauschale Lösung gibt es nicht. Umso wichtiger ist es, die vertragliche Gestaltung und die Auslegung des Versicherers genau zu prüfen.


Mein Rat aus der Praxis

Lassen Sie bestehende Policen regelmäßig prüfen und nutzen Sie die Vorteile eines gebündelten Versicherungsschutzes. Das schafft Klarheit, spart im besten Fall Beiträge und erleichtert die Regulierung im Ernstfall deutlich.


Ich berate Sie gern – individuell, unabhängig und mit klarem Blick auf Ihre Situation.

 
 
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